Benutzerordnung
Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben.
Einschreibung
Voraussetzung für die Entlehnung von Medien ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Benutzungserklärung mit Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mailadresse. Sollten Sie nicht persönlich bekannt sein, bringen Sie bitte zur Einschreibung einen Lichtbildausweis mit. Mit Ihrer Unterschrift auf der Benutzererklärung erkennen Sie sowohl die dortigen Bestimmungen als auch jene der Benutzungsordnung an. Die Benutzungsordnung wird Ihnen bei Anmeldung ausgehändigt. Zudem hängt sie in der Bücherei aus und ist online unter bad-hall.bvoe.at abrufbar.
Kinder unter 14 Jahren benötigen das Einverständnis (Unterschrift) eines Erziehungsberechtigten. Der/die gesetzliche Vertreter/in haftet auch für Medienverlust und für anfallende Gebühren.
Sie haften für alle auf Ihrem Benutzerausweis entlehnten Medien. Der Benutzerausweis (Mitgliedskarte) ist nicht übertragbar.
Bei Einschreibung werden pro Haushalt € 5,00 kassiert und als Gutschrift auf Ihr Benutzerkonto gebucht. Die anfallenden Leihgebühren werden damit verrechnet, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Namens- und Adressänderungen bitten wir bekannt zu geben.
Datenschutz
Wir verarbeiten Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses bzw. aufgrund der Einwilligungserklärung. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
Auf Wunsch werden Daten gelöscht oder geändert. Eine Löschung der Daten hat zur Folge, dass keine Medien mehr entlehnt werden können und die Bibliotheks-Mitgliedschaft erlischt. Eine Löschung kann erst erfolgen, wenn keine Medien und/oder Gebühren mehr ausständig sind.
Sollte die Bibliothek nicht mehr genutzt werden, werden die Benutzerdaten 5 Jahre nach Rückgabe des letzten Mediums gelöscht.
Entlehnung und Gebühren
Die Gebühren und Fristen für die Entlehnung von Medien sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen. Diese wird Ihnen bei Einschreibung ausgehändigt. Sie hängt in der Bibliothek aus und ist auf unserer Homepage ersichtlich.
Medien
Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme von einem Büchereimitarbeiter/einer Büchereimitarbeiterin verbuchen zu lassen. Die Medien sind nur für den eigenen Gebrauch der BenutzerInnen bestimmt und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden und auch nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden.
Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den BenutzerInnen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher, Zeitschriften und Musiknoten ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt.
Die BenutzerInnen haben die Medien bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Vorhandene Schäden melden Sie bitte dem Büchereiteam. Die Medien sind sorgfältig und schonend zu behandeln. Wir bitten darum, Reparaturen nicht selbst durchzuführen. Beschädigte oder in Verlust geratene Medien müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.
Der Inhalt von Spielen ist vor der Entlehnung und vor der Rückgabe zu kontrollieren. Bitte melden Sie fehlende Teile. Die BüchereimitarbeiterInnen sind berechtigt, die Annahme nicht vollständiger Medien zu verweigern.
Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen.
Die Entlehnfrist der Medien ist einzuhalten. Ist die Entlehnfrist von Büchern und Zeitschriften überschritten, fallen Überziehungsgebühren an.
Die Bibliotheksmitarbeiter sind berechtigt, an Kinder und Jugendliche keine für sie ungeeigneten Medien zu verleihen.
Benützung der Räumlichkeiten
Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. In der Bibliothek besteht Rauchverbot. Essen und Trinken ist nicht gestattet. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen. Plakate und Informationsmaterial dürfen nur nach Genehmigung aufgelegt bzw. aufgehängt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!